Erklärung zur Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die die Erklärung abgebende Stelle "Post Luxembourg" ist bemüht ihre Websites im Einklang mit dem Gesetz vom 28. Mai 2019 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für:

Was bedeutet digitale Barrierefreiheit?

Jeder muss die Informationen einer Website oder in einer Anwendung einfach benutzen und abrufen können. Dies gilt insbesondere für Personen mit einer Behinderung und/oder Personen, die Hilfssoftware oder spezielle Geräte verwenden (Blinde, Sehbehinderte oder Personen mit einer sonstigen Behinderung).

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Websites sind nicht vereinbar mit der europäischen Norm EN 301 549 und dem Referenzwerk zur Bewertung der Barrierefreiheit im Web (RAWeb) v1, das diese Norm umsetzt.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die Inhalte dieser Websites werden derzeit geprüft, um ihre Konformität mit den geltenden Standards zu bewerten. Die Liste der festgestellten Anomalien ist noch nicht verfügbar, aber die Ergebnisse dieses Audits werden veröffentlicht, sobald sie verfügbar sind, und notwendige Maßnahmen werden ergriffen, um etwaige Nichtkonformitäten zu beheben.

Barrierefreiheits-Funktionen

LuxID bietet derzeit keine spezifischen Funktionen zur Barrierefreiheit. Wir sind jedoch bestrebt, Verbesserungen zu prüfen und umzusetzen, um unseren Service zukünftig barrierefreier zu gestalten.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 5. November 2024 erstellt. Die Aussagen in dieser Erklärung sind richtig und beruhen auf einer tatsächlichen Bewertung der Vereinbarkeit diesen Websites mit den Anforderungen des RAWeb 1 beispielsweise in Form einer von „Post Luxembourg“ durchgeführten Selbstbewertung.

Feedback und Kontaktangaben

Sollten Sie einen Mangel bezüglich der Barrierefreiheit feststellen, schicken Sie uns eine E-Mail an accessibilite@post.lu, in der Sie Ihr Problem beschreiben und uns die betreffende Seite angeben. Wir verpflichten uns, Ihnen binnen eines Monats per E-Mail zu antworten. Um das Problem nachhaltig und auf angemessene Weise zu beheben, wird die Korrektur des Fehlers bezüglich der Barrierefreiheit im Online-Modus bevorzugt. Ist dies nicht möglich, wird Ihnen die gewünschte Information in einem barrierefreien Format übermittelt, wahlweise:

  • schriftlich in einem Dokument oder per E-Mail;
  • mündlich in einem Interview oder per Telefon.

Durchsetzungsverfahren

Im Falle einer nicht zufriedenstellenden Antwort haben Sie ebenfalls die Möglichkeit, das Informations- und Presseamt, das für die Kontrolle der Barrierefreiheit zuständig ist, über dessen Online-Beschwerdeformular, oder die Ombudsperson, Bürgerbeauftragte des Großherzogtums Luxemburg, zu informieren.


Diese Erklärung basiert auf der Mustererklärung, die im Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1523 festgelegt wurde. Diese Mustererklärung gehört der Europäischen Union und ist durch eine Creative Commons Attribution 4.0 International Lizenz geschützt.